Einbürgerungsanträge
Für Personen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und erfolgreich in die Gesellschaft integriert sind, stellt die deutsche Staatsangehörigkeit einen wichtigen Schritt in Richtung Stabilität und dauerhafter Rechte dar. Als Pangea Law übernehmen wir für Sie den gesamten rechtlichen Ablauf Ihrer Einbürgerungsanträge – von der korrekten Vorbereitung der Unterlagen über die Antragsverfolgung bis hin zur Vertretung in möglichen Widerspruchsverfahren.
Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung können individuell variieren. Grundsätzlich gelten jedoch folgende Kernanforderungen:
Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Mit dem im Jahr 2024 verabschiedeten Gesetz wurde diese Frist für besonders gut integrierte Personen auf 5 Jahre reduziert.
Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1
Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen
Keine Vorstrafen und keine Umstände, die der gesellschaftlichen Integration entgegenstehen
Erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest (Einbürgerungstest)
Mehrstaatigkeit / bisherige Staatsangehörigkeit Ob ein Beibehalten der bisherigen Staatsangehörigkeit möglich ist, hängt von den gesetzlichen Regelungen und dem Einzelfall ab.
Pangea Law analysiert detailliert, welche dieser Voraussetzungen auf Sie zutreffen, und entwickelt die für Sie optimale Einbürgerungsstrategie.
Vorbereitung auf den Einbürgerungstest
Der Einbürgerungstest ist ein verpflichtender Bestandteil des Antragsverfahrens. Der Test umfasst Fragen zu folgenden Themenbereichen:
Rechtsordnung Deutschlands
Gesellschaftliche Werte
Geschichte und politisches System
Der Test besteht aus 33 Fragen und gilt mit mindestens 17 richtigen Antworten als bestanden.
Unser Team stellt Ihnen geeignete Lernmaterialien, Beispieltests und vorbereitende Unterlagen zur Verfügung.
Einbürgerungsberatung mit Pangea Law
Ein Einbürgerungsantrag beschränkt sich nicht lediglich auf das Zusammenstellen von Dokumenten. Jeder Antrag ist individuell und erfordert eine sorgfältige rechtliche Begleitung. Pangea Law unterstützt Sie dabei:
- Bewertung Ihrer aufenthaltsrechtlichen Fristen
- Vollständige und korrekte Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen
- Beratung zu Sprachkenntnissen und Testverfahren
- Überwachung des Antragsprozesses zur Vermeidung von Fehlern oder Verzögerungen
- Rechtliche Vertretung in Widerspruchsverfahren, falls erforderlich
Ablehnung des Einbürgerungsantrags und Widerspruchsverfahren
Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie im Rahmen des Verwaltungsverfahrens das Recht auf Widerspruch. Je nach Ablehnungsgrund:
kann gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt werden,
oder ein verwaltungsgerichtliches Verfahren (Verwaltungsgericht) eingeleitet werden.
Pangea Law vertritt Sie in diesen Verfahren und setzt sich für die wirksame Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche ein.
Häufig gestellte Fragen zur Einbürgerung
Ist die doppelte Staatsangehörigkeit jetzt möglich?
Ja. Mit dem im Jahr 2024 verabschiedeten Gesetz können türkische Staatsangehörige bei der Einbürgerung in Deutschland ihre türkische Staatsangehörigkeit behalten.
Wie lange muss ich in Deutschland leben, um die Staatsangehörigkeit zu beantragen?
Die allgemeine Voraussetzung beträgt 5 Jahre. Je nach rechtlicher Situation kann diese Dauer jedoch variieren.
Ist der Einbürgerungstest verpflichtend?
Ja. Für bestimmte Personen, insbesondere mit abgeschlossener Ausbildung in Deutschland, können jedoch Ausnahmen gelten.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen Ablehnungsbescheide können Widerspruch eingelegt und Klage erhoben werden. Pangea Law übernimmt Ihre rechtliche Vertretung.
Starten Sie Ihren Einbürgerungsantrag
Schildern Sie Ihr Anliegen – gemeinsam finden wir den passenden Lösungsweg.